Exekutive verfügt über Genehmigungen für Geschwindigkeitserkennungsgeräte
Verfügungen der Generaldirektion für Verkehrsicherheit, Prot. 1279 vom 12/03/2009 – zur Genehmigung des Messgerätes CELERITAS
Verfügungen der Generaldirektion für Verkehrsicherheit, Prot. 3504 vom 24/06/2011 – zur schätzung Genehmigung des Messgerätes CELERITAS
Verfügungen der Generaldirektion für Verkehrsicherheit, Prot. 4671 vom 28/06/2016 – zur Genehmigung des Messgerätes CELERITAS EVO 1506
Verfügungen der Generaldirektion für Verkehrsicherheit, Prot. 4018 vom 21/06/2017 – zur schätzung Genehmigung des Messgerätes CELERITAS EVO 1506
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